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   FG Saarland, 26.04.2005 - 2 K 270/01   

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https://dejure.org/2005,14736
FG Saarland, 26.04.2005 - 2 K 270/01 (https://dejure.org/2005,14736)
FG Saarland, Entscheidung vom 26.04.2005 - 2 K 270/01 (https://dejure.org/2005,14736)
FG Saarland, Entscheidung vom 26. April 2005 - 2 K 270/01 (https://dejure.org/2005,14736)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auslegung des § 13 Abs. 2a S. 1 Nr. 2 ErbStG 1991: Wegfall des Freibetrags bereits bei Veräußerung oder Übertragung ins Privatvermögen nur einer einzelnen wesentlichen Betriebsgrundlage

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Rückwirkender Wegfall des Schenkungsteuer-Freibetrags wegen Überführung wesentlicher Betriebsgrundlagen in das Privatvermögen innerhalb der fünfjährigen Behaltensfrist des § 13 Abs. 2a Sätze 3 und 4 ErbStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freibetrag für die Übertragung von Betriebsvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge; Schenkungsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Freibetrag für die Übertragung von Betriebsvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge - Schenkungsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übertragung von Betriebsvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge; Voraussetzungen eines Wegfalls des Freibetrags nach § 13 Abs. 2a S. 1 Nr. 2 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG); Anforderungen an das Vorliegen einer Übertragung wesentlicher Betriebsgrundlagen innerhalb ...

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1142
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.03.2002 - II R 53/99

    Schenkungsteuer - Freibetrag bei der Übertragung von Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Saarland, 26.04.2005 - 2 K 270/01
    Denn nur in diesem Fall gehen auch die Risiken aus der Sozialgebundenheit des Betriebsvermögens auf den Bedachten über und verbleiben für eine angemessene Frist bei diesem (vgl. BFH, Urteil vom 20. März 2002 II R 53/99, BStBl. II 2002, 441 [443]).

    Denn die mit der Betriebsfortführung verbundenen Lasten hängen nicht an den einzelnen zum Betrieb gehörenden Wirtschaftsgütern, sondern an der Funktionseinheit "Betrieb" (vgl. BFH, Urteil vom 20. März 2002 II R 53/99, BStBl. II 2002, 441 [443]), d.h. an Funktionseinheiten, die durch eine Widmung für einen konkreten Zweck verselbständigt sind und wirtschaftlich zusammengehören (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91, BStBl. II 1995, 671; BFH, Urteil vom 20. März 2002 II R 53/99, BStBl. II 2002, 441 [443]).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus FG Saarland, 26.04.2005 - 2 K 270/01
    Denn die mit der Betriebsfortführung verbundenen Lasten hängen nicht an den einzelnen zum Betrieb gehörenden Wirtschaftsgütern, sondern an der Funktionseinheit "Betrieb" (vgl. BFH, Urteil vom 20. März 2002 II R 53/99, BStBl. II 2002, 441 [443]), d.h. an Funktionseinheiten, die durch eine Widmung für einen konkreten Zweck verselbständigt sind und wirtschaftlich zusammengehören (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91, BStBl. II 1995, 671; BFH, Urteil vom 20. März 2002 II R 53/99, BStBl. II 2002, 441 [443]).
  • BFH, 10.11.2004 - II R 24/03

    Nach Eintritt der Bestandskraft abgegebene Erklärung des Schenkers nach § 13 Abs.

    Auszug aus FG Saarland, 26.04.2005 - 2 K 270/01
    Da die Erklärung des Schenkers bis zur Bestandskraft des Schenkungsteuerbescheids und unter Umständen noch darüber hinaus abgegeben werden kann (siehe dazu BFH, Urteil vom 10. November 2004 II R 24/03, BStBl II 2005, 182 mit Anmerkung Dötsch, juris PraxisReport Steuerrecht 7/2005; vgl. auch Felix, BB 1994, 477 [479]) erfolgte die Erklärung im Streitfall noch rechtzeitig.
  • BFH, 10.12.1997 - II B 12/97

    Einheitswert des Betriebsvermögens in den neuen Bundesländern

    Auszug aus FG Saarland, 26.04.2005 - 2 K 270/01
    Die Klärung dieser Frage berührt daher das Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts nicht mehr (vgl. hierzu zum Beispiel BFH, Beschluss vom 10. Februar 1997 II B 12/97, BStBl. II 1998, 56; siehe auch Wagner in Kühn/von Wedelstädt, AO/FGO, 18. Aufl. 2004, § 115 FGO, Rdnr. 10 mit weiteren Nachweisen).
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